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Bushido verliert Gerichtsverhandlung – 63.000 Euro Strafe

Gepostet von Inflare am 25. März 2010 – 18:40 Uhr 3 Kommentare


Bushido (Foto: Kasskara / (c) Universal Music)

Vor einiger Zeit wurde bekannt gegeben, dass der Rapper und Labelboss Bushido den, sich lang hinausziehenden, Urheberrechtsfall gegen die französische Band Dark Sanctuary verloren hat.

Anfang des Jahres 2009 begann der Prozess, in dem es um Song-Teile und Samples ging, die ohne Erlaubnis der Interpreten benutzt worden sind.
Bushido hatte Teile aus den Musikstücken von Dark Sanctuary genommen und sie als eigene Kompositionen ausgegeben.
Nachdem knapp ein Jahr damit verbracht worden ist den Fall aufzuklären, befand das Hamburger Landgericht Bushido für schuldig.
Jetzt muss der Künstler 63.000 Euro Strafe zahlen und der Band Schadensersatz zahlen, dessen Höhe jedoch von den verkauften Alben Bushidos abhängt.

Welt.de schreibt dazu:

“Nach Angaben der Anwälte von „Dark Sanctuary“ ging es in dem Zivilprozess um Bestandteile von Bushido-Songs auf zehn Alben, darunter acht Lieder von dessen im Jahr 2006 erschienener Erfolgsplatte „Von der Skyline zum Bordstein zurück“. Dem Gericht zufolge bezieht sich der Schuldspruch am Ende auf 28 von den Klägern entwickelte Tonfolgen, die Bushido lediglich leicht veränderte und übernahm.”

Der Verkauf der betreffenden Alben ist ab jetzt gerichtlich untersagt.

Dies ist nun aber auch ein Grund zum feiern für die Raubkopierer, die erwischt worden sind!
Denn wie man bei laut.de lesen konnte, haben alle betroffenen Tracks, die illegal aus dem Internet heruntergeladen worden sind keine Rechte mehr.
Das heißt soviel wie, derjenige der für das Herunterladen Abmahnungen oder Schadensersatz zahlen musste, hat nun die Möglichkeit sein Geld oder die Anwaltskosten zurückzufordern.
Denn da Bushido keine Urheberrechte mehr hat, hat er auch nichtmehr das Recht die Konsumenten abzumahnen.

Quelle

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3 Kommentare »

  • tusetuse sagt:

    Er hats verdient, einfach Beats zu stehlen, und sie unerlaubt zu benutzen geht nicht, ich mein in den Beats steckt jede Menge Arbeit, und es ist einfach nicht fair, diese zu klauen. Es ist schon bitter, dass sie Beats von Rockbands klauen müssen, um ein “anständiges” Album abzuliefern! Tja da konnte wohl Beatlefield nicht mithalten;)

    Also Daumen hoch für das Urteil!

  • Dani sagt:

    “Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen”

  • R0SS. sagt:

    Stimmt!

    Naja das sich Bushido öfter an anderen bedient ist ja kein Geheimniss mehr. ;)

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