Angst vor der „Freiheit“
Angst vor der „Freiheit“
Dieses Symptom ist auf den ersten Blick seltsam, doch bei genauerer Betrachtung ganz logisch. Während der Haft stellt sich der Häftling darauf ein, dass er mit einer sehr eingeschränkten Bewegungsfreiheit umgehen muss. Schließlich handelt es sich auch um eine Freiheitsstrafe.
Der Zustand der beschränkten Freiheit wird nach einiger Zeit weniger schmerzhaft empfunden, als in den ersten Tagen. Auch nach Jahren ist die eingeschränkte Freiheit für Häftlinge in der Regel keine Normalität, aber dennoch erträglich geworden.
Gäbe es diese psychische Anpassung nicht, so könnte man verrückt werden. Nach der Entlassung bleibt jedoch diese Anpassung fürs Erste bestehen.
Der Ex-Häftling empfindet die Freiheit als etwas Neues, oder nimmt sie gar nicht wahr. Gerade Ehefrauen von Ex-Häftlingen berichten, dass ihre Männer in den ersten Tagen nach der Entlassung feiern und die Außenwelt genießen.
In den drauffolgenden Tagen verlassen sie jedoch oft die Wohnung kaum, oder bleiben sogar stets nur in einem Zimmer. So, als ob sie immer noch in ihrer Zelle wären!
Es gibt sogar Berichte von Insassen, die nach Jahrzehnten Haft entlassen wurden und in den ersten Tagen ihrer Freiheit eine Straftat begingen, nur um sich freiwillig der Polizei auszuliefern.
Als Grund für ihre Straftat gaben sie an, dass sie mit der Außenwelt nicht mehr klar kommen und wieder in den „gewohnten“ Knast wollen.