Es ist schon eine ganze Weile vergangen, seit Schwesta Ewa große Schlagzeilen um ihr Gerichtsverfahren geschrieben hat. Damals konnten es die Fans kaum glauben, wie viele Vergehen der Rapperin vorgeworfen werden und keiner wagte es zu erahnen, wie die Strafe am Ende ausfällt.
Letztendlich hat der Richter die Rapperin nicht in allen Punkten für schuldig gesprochen, doch es hat für eine 2,5-jährige Haftstrafe gereicht. Seit diesem Zeitpunkt wussten wir es alle, genauso wie Ewa selbst – irgendwann geht es für sie hinter Gittern.
Ewa tritt die Haftstrafe an
Nun ist es soweit und die toughe Rapperin muss ihre Haftstrafe antreten. Dabei ist der Freiheitsentzug für sie bei weitem nicht die größte Strafe.
Es ist die Trennung von ihrem Kind, ihrer kleinen Tochter Aaliyah, die Schwesta Ewa zu schaffen macht. Einst war es unklar, ob es für die Rapperin möglich sein wird, in einem Mutter-Kind-Knast ihre Strafe abzusitzen.
Die Entscheidung ist jedoch mittlerweile gefallen. Schwesta Ewa darf nicht in ein Mutter-Kind-Gefängnis. Bevor sie ihre Haftstrafe antritt, wendet sich die 35-Jährige noch einmal an ihre Fans in einem Livestream.
Darin meint sie:
„Ich finde es ist eine Schweinerei, weil es Mutter-Kind-Einrichtungen gibt und weil ich mit dem Jugendamt geredet habe und die mich zigmal Zuhause besucht haben und gesehen habe, dass ich eine super Mutter bin.
Und die Knäste sind doch genau für Frauen wie mich, ich nehme keine Drogen, ich hab mich komplett geändert. Komplett geändert.‘, ‚(..)
Die haben mich einfach eingestuft als Gewalttätig- war ich auch – dafür werde ich auch jetzt absitzen. Aber einfach so zu sagen, dass ich nach 4 Jahren immer noch so bin wie früher, Frechheit.
Ein Kind der Mutter zu entreißen in den ersten zwei Jahren, egal wann, aber in den ersten 2 wichtigsten Jahren, wo das Urvertrauen aufgebaut wird, ich finde das ist genauso kriminell“.
Nur wenige Stunden Mutter-Tochter-Zeit
Doch wie soll es nun mit ihrer Tochter weitergehen? Die Bild-Zeitung hat bereits darüber berichtet. Der Sprecher der JVA Willich, wo Ewa ihre Haftstrafe absitzt, äußerte sich dazu:
„Nach sechs Monaten könnten auch Langzeit-Besuchsräume genutzt werden, sofern die Begleitpersonen der minderjährigen Kinder dafür zugelassen sind“
In den ersten 6 Monaten wird Schwesta Ewa ihre Tochter wahrscheinlich nur 2 Mal für jeweils 2 Stunden sehen können.
Das ist wirklich hart für die Mutter und das Kind!